§13.1 des Tarifvertrages BZA – DGB-Tarifgemeinschaft

Nun arbeite ich schon einige Tage als Leiharbeiterin für eine PSA. Die Arbeit ist nicht anspruchsvoll, aber das Team ist nett und bislang verstehen wir uns recht gut. Nun interessierte es mich (auch aus mietlichen Gründen), wann ich mit meinem ersten Gehalt auf meinem Konto rechnen könne. Da mich heute sowieso eine von der PSA anrief, stellte ich ihr direkt die Frage.

Sie verwies mich auf den geltenden Tarifvertrag, den der DGB mit dem BZA geschlossen hatte. Da steht in §13 drin:

Die Mitarbeiter erhalten ein Monatsentgelt auf Basis ihrer vereinbarten individuellen regelmäßigen Arbeitszeit, das spätestens bis zum 15. Banktag des Folgemonats in der Regel unbar ausgezahlt wird.

Ich hatte den Passus schon vorher gelesen, aber nicht gründlich genug, denn dann wäre es mir aufgefallen, das Wort “Banktag”. Mein Fehler war es, überhaupt zu fragen, denn sie antwortete mir, dass dies bedeuten würde, dass ich mein Aprilgehalt erst spätestens am 23. Mai, dem 15. Banktag, erhalten würde.

Viele Arbeitgeber zahlen zum 1. und viele zum 15. eines Monats, aber dass ein Arbeitgeber, der sowieso das doppelte des Geldes kassiert, als das, was er mir auszahlt, sich das Recht (und das mit Unterstützung des DGB) nimmt, den 15. Banktag als spätesten Auszahlungszeitpunkt zu reservieren, geht in eine echte Ausbeutung. Nicht nur daß wir Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter, im Vertrag sogar als “Leiharbeiter” tituliert, für einen Bruchteil des Geldes arbeiten, für das wir “verliehen” wurden. Die PSA arbeiten sogar noch mit dem Geld, dass sie wohl wahrscheinlich pünktlich vom Ausleiher für die Dienste des Sklaven erhalten. Und ich bekomme mein Geld gut einen Monat später und dies gar ohne Zinsen. Also gewähre ich den PSA ein zinsloses Darlehen, mit dem sie weiter ramschige und schmutzige Büros betreiben, sich selbst wohl gute Gehälter zahlen, aber jedem von uns immer wieder auf das neue spüren lassen, das wir nichts wert sind.

Und sollte sich mein aktueller Arbeitgeber dazu entscheiden, mich zu übernehmen, dann hat die PSA sogar noch das recht 15 Prozent meines künftigen Bruttogehaltes als Prämie zu kassieren.

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